BRSG

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist bereits in Kraft und mit der Umsetzung in die Praxis kristallisieren sich viele Punkte heraus, die im Gesetz nicht eindeutig geregelt wurden.

Alle Unklarheiten können arbeitsrechtlich eine Haftung beim Arbeitgeber auslösen! Auf Klarstellungen seitens des Gesetzgebers zu hoffen, ist vermutlich aussichtslos. So werden am Ende die Gerichte entscheiden müssen, wie die neuen Gesetze auszulegen sind.

UND betroffen sind ALLE Betriebe, deren Arbeitnehmer bereits eine betriebliche Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung, Unterstützungskasse etc.) nutzen oder zukünftig nutzen wollen.

Daher sollten Sie die Knackpunkte kennen, um JETZT Regelungen zu treffen, die Sie vor einem hohen Verwaltungsaufwand und zusätzlichen finanziellen Belastungen bewahren!

Folgende Fragestellungen gilt es zu klären:

Welche Änderungen betreffen mich direkt? Was muss ich jetzt regeln, um im nächsten Jahr keine Probleme zu bekommen?

z.B.:
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss:
Ab wann? Für wen? Was ist, wenn ich bereits einen Zuschuss zahle?
Wie wirkt sich die Ungleichbehandlung der Mitarbeiter auf die Zufriedenheit aus?
Zuschuss bei Sozialversicherungskostenersparnis! Was zählt dazu? GRV, GKV, GPV, ALV, BG, Umlage 1+2?
Centgenaue Berechnung, wie umsetzbar bei schwankenden Gehältern?
Wie wird der Zuschuss in die bestehenden Verträge integriert?
Was ist, wenn der Mitarbeiter bereits die maximal sozialversicherungsbefreiten 4% umwandelt?

Brauche ich eine Versorgungsordnung? Muss ich meine Versorgungsordnung anpassen?

Ist der Förderbetrag nach §100 EStG für mich interessant (ich kann staatl. Zuschüsse für arbeitgeberfinanzierte Leistungen erhalten)?

Wie erhalte ich die Förderung und was ist zu beachten?

Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, das BRSG in Ihrem Sinne umzusetzen und Profit durch eine gesteigerte Mitarbeiterbindung zu erzielen.

Unabhängig davon schlummern in über 90% der Betriebe Haftungsrisiken aufgrund fehlender Dokumentationen und Vereinbarungen, oder übernommener und mitgegebener Direktversicherungsverträge! Als Unternehmer hafte ich für aus den Versorgungsverträgen (Direktversicherungen) resultierenden Rentenansprüchen meiner Arbeitnehmer – bis 30 Jahre nach Eintritt des Versorgungsfalls (Rentenbeginns)!

Wir bieten Ihnen Beratung und Lösungen, die wir Ihnen in einem unverbindlichen Informationsgespräch vorstellen.

 

Am 10.04.2018 fand im Freischütz in Schwerte unsere Informationsveranstaltung für Steuerberater

„Pensionszusagen – Gestaltungsmängel und Risiken zukunftssicher entschärfen / Betriebsrentenstärkungsgesetz – Handlungsbedarf in KMU“

statt.

Wenn Sie nicht die Gelegenheit zur Teilnahme hatten, aber dennoch gern Informationen zum Thema wünschen, so stellen wir Ihnen gern die Präsentationen zur Verfügung. Rufen Sie an oder senden Sie eine Mail (02921-343043 oder bause@cbmf.de).

GGF Versorgung

Mit der Altersversorgung für Gesellschafter Geschäftsführer kann man es sich einfach machen. Das ist jedoch nicht unser Anspruch. Versicherer und Banken bieten eine Vielzahl von Angeboten, die bei genauerer Betrachtung jedoch nicht wirtschaftlich sind.

Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Konzepte, die Ihren Versorgungs- und Sicherheitsansprüchen entsprechen und betriebswirtschaftlich sinnvoll sind.

Ganz gleich ob Arbeitgeberfinanziert, Gehaltsumwandlung, Tantiemeumwandlung, Einmalbeiträge, wir setzen Ihre Wünsche um!

Für  Gesellschafter Geschäftsführer ist der Aufbau einer sicheren und insolvenzgeschützten Altersvorsorge ein wichtiges, nicht einfaches Thema.

Rein versicherungsbasierte Modelle haben alle gemeinsam den Nachteil der geringen garantierten Rentenleistungen.

Jetzt gibt es eine echte, sichere und unkomplizierte Alternative!

NEU: Jetzt ist es möglich, den Vorteil der Finanzierung der versicherungsförmigen bAV als Betriebsaufwand, mit der versicherungsfreien Rentenleistung in der Rentenbezugsphase zu kombinieren!

Finanzierung der Versorgung in voller Höhe als Betriebsaufwand während der aktiven Zeit als Geschäftsführer.

Erhebliche höhere, frei kalkulierbare Rentenleistung bis zum Tod. Im Gegensatz zu versicherungsbasierten Formen der betrieblichen Altersvorsorge steht das nach dem Tod der Versorgungsberechtigten unverbrauchte Kapital dem Trägerunternehmen zur Verfügung!

Für Ihre Fragen stehe ich unter 02921-343043 oder bause@cbmf.de zur Verfügung.

Analyse von Pensionszusagen

Was bringt Ihnen eine Überprüfung Ihrer Pensionszusage(n):

Die Pensionszusage für den Gesellschafter Geschäftsführer (GGF) ist in Folge von geänderten Rahmenbedingungen (z.B. die Änderung der Unternehmenssteuersätze) und der Niedrigzinsphase in vielen Unternehmen ein Problem geworden. Auf steigende Rückstellungen in der Handelsbilanz und eine mangelhafte Ausfinanzierung der Zusagen, muss frühzeitig reagiert werden. Auch Gestaltungsmängel können für den GGF fatale Folgen haben, wenn z.B. im Insolvenzfall, das für die Altersvorsorge gedachte Vermögen in die Insolvenzmasse fällt (trotz Verpfändung!).

Wenn bereits etwas unternommen wurde, haben wir in vielen Unternehmen feststellen müssen, dass entweder das Problem lediglich etwas verkleinert wurde (z.B. durch das „Einfrieren“ der Zusage auf den erdienten Teil), oder nur Scheinlösungen verkauft wurden. Das Problem wurde zwar aus der Bilanz herausgelöst, jedoch mit einem finanziellen Aufwand, der das Unternehmen unter dem Strich sogar unnötig stark belastet.

Mit unserer individuellen, konkret auf Ihre persönlichen Anforderungen abgestimmten Herangehensweise, erreichen Sie die beste machbare Problemlösung.

  • Insolvenzsicherheit des Rückdeckungsvermögens
  • Heilung von Gestaltungsmängeln
  • Entlastung der Bilanz
  • Berücksichtigung der Liquidität des Unternehmens
  • Die erforderliche/gewünschte Rente ausfinanzieren, mit begrenztem Aufwand  
  • Verbesserung des Kreditscorings bei Banken
  • Unternehmen wird Weitergabefähig (Verkauf mit Pensionszusagen ist kaum realisierbar)

Pensionsmanagement

Unser Pensionsmanagement umfasst eine neutrale Bewertung der verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sowohl zur Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung  wie zur bAV für Mitarbeiter erhalten Sie fundierte Lösungen.

Überprüfung Ihrer vorhandenen Versorgungswerke

Sind die vorhandenen Verträge rechtssicher eingerichtet worden? In der Mehrzahl der Unternehmen schlummern Haftungsrisiken!

Mit uns gewinnen Sie Sicherheit.

Die bAV hilft bei der Gewinnung von Fachkräften und stärkt Ihre soziale Kompetenz

Ihre qualifizierten Mitarbeiter bilden die Basis für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Langfristig auf die Motivation und die Fähigkeiten der Mitarbeiter vertrauen zu können sichert Ihnen einen Vorsprung vor dem Wettbewerb. Daher ist es wichtig, Anreize zu schaffen, um nachhaltig mit diesem Erfolgsfaktor arbeiten zu können.

Die betriebliche Altersversorgung ist ein attraktives Mittel zur langfristigen Mitarbeiterbindung. Altersarmut gehört zu den größten Ängsten in Deutschland. Bieten Sie langfristige Perspektiven mit attraktiven Vorsorgelösungen, die auch noch staatlich gefördert werden.

Mit unserer Beratung bieten Sie Ihren Mitarbeitern Versorgungen, die sich deutlich vom Standard abheben.

Auch die Einrichtung von Zeitwertkonten für die Finanzierung von Vorruhestand oder Auszeiten gehört zu unseren Beratungsschwerpunkten.

Pensionszusagen belasten die Bilanz! Das muss nicht sein.

Sie belasten die Bilanz, die Eigenkapitalquote und die Nachfolgeplanung.

Nur wenn man früh­zei­tig und ak­tiv an das Problem her­an­geht, kann man die ne­ga­ti­ven Auswirkungen ei­ner Pensionszusage in den Griff be­kom­men.

Pensionszusagen belasten zunehmend die Handelsbilanzen betroffener Unternehmen. Der für die Bewertung der Rückstellungen für Pensionszusagen maßgebliche Zinssatz nach Heubeck sinkt von Jahr zu Jahr und passt sich zeitversetzt dem Niedrigzins der Kapitalmärkte an. Die Rückstellungen müssen zu Lasten des Eigenkapitals erhöht werden. Durch das Aufzehren des bilanziellen Eigenkapitals verschlechtert sich die Bonität des Unternehmens, was sich auf Zinskonditionen und Kreditentscheidungen der Banken auswirkt. Im Extremfall kann es zur handelsbilanziellen Überschuldung des Unternehmens kommen.

Versicherungsbasierte Lösungsmodelle zur Ausfinanzierung oder Auslagerung aus der Bilanz haben eines gemeinsam: einen hohen Kapitalbedarf.

Mit verschiedenen versicherungsfreien Modellen lässt sich eine zielführende Finanzierung gestalten. Nach einer Analyse der bestehenden Zusagen, können individuelle, betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungswege ermittelt werden.

Selbst Zusagen, die bereits in der Bezugsphase sind, lasssen sich zumeist steuer- und liquiditätsneutral aus dem Unternehmen auslagern. Das Bilanzsprungrisiko bei Auflösen der Rückstellung entfällt!

Das Ziel un­se­rer Beratung liegt dar­in, den Unternehmenswert, ins­be­son­de­re vor dem Fokus der Unternehmensnachfolge zu stei­gern, so dass so­wohl für den Übergebenden als auch für den Übernehmenden so­li­de Grundlagen ge­schaf­fen wer­den.

Unser Angebot

Analyse mit Auswertung Ihrer Zusage und mathematischer Gutachten

Darstellung der Entwicklung Ihrer Rückstellungen

Restrukturierungsmodelle mit Auslagerung der Zusage auf alternative Durchführungswege

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Handlungsoptionen

Wir garantieren die rechtssichere Restrukturierung Ihrer Pensionszusage(n)!

Kontakt

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