BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist bereits in Kraft und mit der Umsetzung in die Praxis kristallisieren sich viele Punkte heraus, die im Gesetz nicht eindeutig geregelt wurden.

Alle Unklarheiten können arbeitsrechtlich eine Haftung beim Arbeitgeber auslösen! Auf Klarstellungen seitens des Gesetzgebers zu hoffen, ist vermutlich aussichtslos. So werden am Ende die Gerichte entscheiden müssen, wie die neuen Gesetze auszulegen sind.

UND betroffen sind ALLE Betriebe, deren Arbeitnehmer bereits eine betriebliche Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung, Unterstützungskasse etc.) nutzen oder zukünftig nutzen wollen.

Wenn Sie keine Risiken eingehen wollen, müssen Sie JETZT Regelungen treffen, um sich vor zusätzlichen finanziellen Belastungen zu schützen!

Folgende Fragestellungen gilt es zu klären:

Welche Änderungen betreffen mich direkt? Was muss ich jetzt regeln, um im nächsten Jahr keine Probleme zu bekommen?

z.B.:
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss:
Ab wann? Für wen? Was ist, wenn ich bereits einen Zuschuss zahle?
Wie wirkt sich die Ungleichbehandlung der Mitarbeiter auf die Zufriedenheit aus?
Zuschuss bei Sozialversicherungskostenersparnis! Was zählt dazu? GRV, GKV, GPV, ALV, BG, Umlage 1+2?
Centgenaue Berechnung, wie umsetzbar bei schwankenden Gehältern?
Wie wird der Zuschuss in die bestehenden Verträge integriert?
Was ist, wenn der Mitarbeiter bereits die maximal sozialversicherungsbefreiten 4% umwandelt?

Brauche ich eine Versorgungsordnung? Muss ich meine Versorgungsordnung anpassen?

Ist der Förderbetrag nach §100 EStG für mich interessant (ich kann staatl. Zuschüsse für arbeitgeberfinanzierte Leistungen erhalten)?

Wie erhalte ich die Förderung und was ist zu beachten?

Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, das BRSG in Ihrem Sinne umzusetzen und Profit durch eine gesteigerte Mitarbeiterbindung zu erzielen.

Unabhängig davon schlummern in über 90% der Betriebe Haftungsrisiken aufgrund fehlender Dokumentationen und Vereinbarungen, oder übernommener und mitgegebener Direktversicherungsverträge! Als Unternehmer hafte ich für aus den Versorgungsverträgen (Direktversicherungen) resultierenden Rentenansprüchen meiner Arbeitnehmer – bis 30 Jahre nach Eintritt des Versorgungsfalls (Rentenbeginns)!

Wir bieten Ihnen Beratung und Lösungen, die wir Ihnen in einem unverbindlichen Informations- und Kennenlerngespräch vorstellen.